BGH hebt Mordurteil gegen 23-Jährigen auf: Neue Verhandlung in Traunstein

Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen einen 23-jährigen Mann, der im Mordfall der Medizinstudentin Hanna verurteilt wurde, aufgehoben. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der Fall neu verhandelt werden muss, da es Verfahrensfehler gab, die während des ursprünglichen Prozesses nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Das Landgericht Traunstein hatte den Angeklagten im März des vergangenen Jahres in einem ausführlichen Indizienprozess zu einer Jugendstrafe von neun Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt. Der Prozess zählte mehr als 30 Verhandlungstage, während der sich die Verteidigung des jungen Mannes stets auf eine unbegründete Schuldplädoyer verwies. Sie machte geltend, dass keine ausreichenden Beweise für die Verurteilung vorlagen und spekulierte sogar darauf, dass die verstorbene Hanna einen Unfall gehabt haben könnte, ohne dass Dritte beteiligt waren.

Zweifel an der Unparteilichkeit des Verfahrens

Die BGH-Richter berichteten, dass das Urteil aufgrund eines Verfahrensfehlers angefochten wurde, der auch von der Verteidigung geltend gemacht wurde. Insbesondere wurde bemängelt, dass die Vorsitzende der Jugendkammer nicht mehr an dem Urteil hätte mitwirken dürfen, nachdem sie sich in E-Mails mit dem Staatsanwalt über rechtliche Aspekte des Prozesses ausgetauscht hatte. Dieser Austausch fand statt, ohne dass die Verteidigung darüber informiert wurde, was zu Zweifel an der Unparteilichkeit des Verfahrens führte.

Der BGH stellte fest, dass die Verteidigung erst Monate später von diesem Austausch erfuhr und daraufhin einen Antrag auf Befangenheit stellte, der jedoch abgelehnt wurde. Die Richter in Karlsruhe werteten diese Umstände als ungenügend für einen fairen Prozess und fanden, dass der Eindruck der Unparteilichkeit beim Angeklagten erheblich beeinträchtigt war.

Ausblick auf das neue Verfahren

Ein neues Verfahren muss nun vor einer anderen Jugendkammer des Landgerichts Traunstein stattfinden, um die Vorwürfe gegen den Angeklagten erneut zu prüfen. Ein Termin für den Beginn des neuen Verfahrens steht bisher noch nicht fest, was die betroffenen Parteien auf eine weitere, ungewisse Wartezeit einstellen lässt.

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