EWE Tel zieht vor Gericht: Streit um Mobilfunknetz-Regeln in Bonn
In Bonn hat das Telekommunikationsunternehmen EWE Tel Klage gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Klage wurde beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht und betrifft ein Regelwerk, das die Behörde im März 2023 veröffentlicht hat. Dieses Regelwerk sieht vor, dass bestehende Frequenznutzungsrechte verlängert werden, ohne dass die üblichen Auktionen abgehalten werden. EWE Tel hat Bedenken hinsichtlich dieser Regelung geäußert, insbesondere in Bezug auf den Zugang von Mobilfunkunternehmen ohne eigene Infrastruktur zu den Märkten.
Der Vorschriftenkatalog, auf den sich die Klage stützt, regelt auch den Marktzugang für sogenannte virtuelle Netzbetreiber. Diese Unternehmen, zu denen auch EWE Tel gehört, sind auf die Vermietung von Kapazitäten bei etablierten Netzbetreibern angewiesen, um ihre Mobilfunkdienstleistungen anbieten zu können. EWE Tel kritisiert insbesondere, dass die Netzbetreiber nicht zur Vermietung verpflichtet werden und fordert eine klare Regelung, die einen solchen Zugang garantiert.
Die Bundesnetzagentur hingegen hat ein sogenanntes ‚Verhandlungsgebot‘ eingeführt, das vorsieht, dass Netzbetreiber über die Mitnutzung ihrer Netze verhandeln müssen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass es zu einem gewissen Maß an Kooperation kommt. EWE Tel bezeichnet dies jedoch als unzureichend und betont, dass eine verbindliche Verpflichtung für Netzbetreiber notwendig sei. Auch das Bundeskartellamt hat Bedenken geäußert und sieht die Gefahr, dass der Wettbewerb auf dem Vorleistungsmarkt nicht ausreichend gefördert wird.
Unterschiedliche Sichtweisen innerhalb der Branche
Die Meinungen über die Angemessenheit des Verhandlungsgebots gehen innerhalb der Branche stark auseinander. Während EWE Tel es als wirkungslos erachtet und eine klare Regelung fordert, empfinden die etablierten Netzbetreiber das Verhandlungsgebot als zu restriktiv. Diese Spannungen halten die Diskussion über den Zugang zu Mobilfunknetzen und die Marktbedingungen weiter am Laufen.
EWE Tel hat in der Vergangenheit bereits einmal erfolgreich gegen Frequenzauflagen geklagt, was zeigt, dass das Unternehmen bereit ist, für seine Interessen zu kämpfen. Es bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht Köln in diesem Fall entscheiden wird und welche langfristigen Auswirkungen diese Klage auf den Mobilfunkmarkt in Deutschland hat.
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