Flughafen Köln/Bonn: Mann verliert 6.000 Euro bei Ausreisekontrolle

Blaulichtreport für Köln, 14.04.2025: Nach Ausreise am Flughafen Köln/Bonn plötzlich 6.000 EUR leichter – Bundespolizei zieht hohen Geldbetrag ein

Am Flughafen Köln/Bonn erlebte ein 33-jähriger deutscher Staatsangehöriger einen unerwarteten Zwischenfall bei seiner Reise in die Türkei. Bei der passierenden Ausreisekontrolle auf dem Weg nach Antalya entdeckten die Beamten der Bundespolizei einen erheblichen Geldbetrag, den der Mann mit sich führte.

Im Rahmen der Kontrollen wurde festgestellt, dass gegen den Reisenden eine Ausschreibung zur Einziehungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden vorlag. Dieser rechtlichen Anordnung zufolge handelte es sich um ein Vollstreckungsverfahren, in dem der Mann als Schuldner verzeichnet war. Die Forderung belief sich auf insgesamt 6.416,00 EUR, wovon er bei seiner Kontrolle angab, etwa 6.200,00 EUR mit sich zu führen.

Die Beamten der Bundespolizei handhabten die Situation wie folgt: Sie beschlagnahmten 6.000 EUR von dem Gesamtbetrag und ließen dem Mann lediglich 200 EUR zurück. Nach dieser Maßnahme wurde ihm die Weiterreise gestattet, sodass er seiner Urlaubsreise dennoch nachgehen konnte.

Such Vorfälle sind nicht alltäglich, und der Umgang der Behörden mit der Beschlagnahme von Vermögenswerten während der Reise durchläuft strenge rechtliche Vorgaben. Diese Verhaltensweise dient der Bekämpfung von Geldwäsche und der Sicherstellung von Ansprüchen aus strafrechtlichen Verfahren.

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