<p><strong>Koalitionsvertrag: Welche Schritte stehen noch bevor?</strong></p>
Berlin ·
Die Einigung zwischen CDU, CSU und SPD über einen Koalitionsvertrag für eine schwarz-rote Regierung ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Bildung einer neuen Bundesregierung. Doch es stehen noch bedeutende Termine im Prozess an.
Zustimmung der Parteigremien
Am Mittwoch wurden die Gremien von CDU, CSU und SPD über die Beschlüsse informiert. Der Parteivorstand der CSU gab bereits am Donnerstag sein Einverständnis zum Koalitionsvertrag.
Zustimmung: Sonderfall CDU
Die Zustimmung zum Koalitionsvertrag ist für die CDU an den Bundesausschuss gebunden, der für den 28. April anberaumt ist. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Gremium, das repräsentative Mitglieder der Bundestagsfraktion und der Länder umfasst.
Zustimmung: Sonderfall SPD
Für die SPD steht die Meinungsbildung der Parteimitglieder im Mittelpunkt. Die Abstimmung über den Koalitionsvertrag beginnt am 15. April und endet am 29. April. Das Ergebnis dieser Abstimmung wird am 30. April veröffentlicht.
Unterzeichnung des Koalitionsvertrags
Sobald die Zustimmung der Gremien vorliegt, wird der Koalitionsvertrag feierlich unterzeichnet. Eine Unterzeichnung könnte folglich erst nach dem 30. April erfolgen.
Wann erfolgt die Ernennung der Ministerinnen und Minister?
Die Ernennung der Minister und Ministerinnen hängt von der Annahme des Koalitionsvertrags ab. Frühere Erfahrung hat gezeigt, dass die Ressortbesetzungen zeitnah nach der Zustimmung umgesetzt werden. SPD-Co-Chef Lars Klingbeil deutete an, dass die Posten erst nach der Mitgliederabstimmung über den Koalitionsvertrag vergeben werden.
Termin für die Kanzlerwahl
Nach Informationen der Bundestagsfraktionen von Union und SPD soll die Kanzlerwahl am 6. Mai stattfinden. CDU-Chef Friedrich Merz plant, im Anschluss an die Wahl umgehend zu Antrittsbesuchen nach Paris und Warschau zu reisen. Zudem wird am 8. Mai im Bundestag an den 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges erinnert.
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