Mercedes-Pannen in Euskirchen: Wer zahlt den teuren Getriebeschaden?

Streit vor dem Bonner Landgericht nach Autopanne in Euskirchen

In einem aktuellen Rechtsstreit vor dem Bonner Landgericht liegt der Fokus auf einem Vorfall, der sich in der Euskirchener Innenstadt ereignete. Ein älterer Herr, nach Besorgungen zu seinem Mercedes-B-Klasse zurückgekehrt, sah sich mit der Situation konfrontiert, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war. Das Automatikgetriebe lieferte keine Reaktion mehr, sodass keine Fahrstufen eingelegt werden konnten.

Nach dem Ausfall des Fahrzeugs setzte der Rentner seine Mobilitätsgarantie in Anspruch und informierte den Händler, bei dem er den Wagen erworben hatte. In der Folge wurde ein Abschleppdienst beauftragt, um die Abholung des Fahrzeugs zu organisieren. Der Mercedes wurde daraufhin in eine Werkstatt gebracht, wo eine eingehende Diagnose der Schäden durchgeführt wurde. Diese ergab, dass ein Defekt an der Fahrzeugelektronik vorlag, der nur durch den Austausch eines Steuergerätes behoben werden konnte. Zusätzlich wurde festgestellt, dass die Parksperre des Fahrzeugs gebrochen war, was einen Komplettaustausch des Getriebes zur Folge hatte, dessen Kosten auf über 6500 Euro geschätzt wurden.

Der Wagenbesitzer machte geltend, dass der Getriebeschaden während des Abschleppvorgangs verursacht worden sei und forderte, dass der Händler die finanziellen Folgen tragen solle. Die Anwältin des Abschleppunternehmens wies diese Behauptung jedoch zurück und erklärte, das Fahrzeug sei ordnungsgemäß transportiert worden. Um der Streitigkeit nachzugehen, beauftragte die Zivilrichterin Heike Jürgens einen Sachverständigen mit der Klärung der Ursache des Getriebeschadens.

Nach Abschluss der Untersuchung stellte der Gutachter fest, dass die Beschädigung der Parksperre nicht durch den Abschleppvorgang verursacht worden sei. Dies bedeutete, dass dem Abschleppunternehmen keine Schuld zugesprochen werden konnte. Trotz dieser Erkenntnisse und der Annahme der Richterin, dass eine Klageabweisung naheliegend war, gelang es den Parteien nicht, auf einen Vergleich zu einigen.

Die Richterin hat angekündigt, dass sie am Ende April ein Urteil fällen wird. Dieses Verfahren verdeutlicht nicht nur die rechtlichen Fragestellungen rund um den Umgang mit Fahrzeugschäden, sondern auch die Herausforderungen, die bei der Klärung von Verantwortlichkeiten im Kontext von Autopannen auftreten können.

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