„Merkwürdiger Autowechsel: Rentner kämpft nach Schadensfall um Entschädigung“

Streit vor dem Bonner Landgericht nach Autopanne in Euskirchen

Ein rechtlicher Streit hat sich vor dem Bonner Landgericht entfaltet, nachdem ein älterer Mann bei seiner Rückkehr zu seinem Mercedes der B-Klasse in Euskirchen auf ein unerklärliches Problem mit seinem Fahrzeug gestoßen ist. Der Wagen weigerte sich, einen Gang einzulegen, was eine sofortige Reaktion des Fahrzeugbesitzers erforderte, da er beim Kauf des Autos eine Mobilitätsgarantie abgeschlossen hatte. Er kontaktierte den Autohaus, von dem er das Fahrzeug erworben hatte, und beauftragte einen Abschleppdienst, um das Fahrzeug in eine Werkstatt zu bringen.

Schaden von über 6500 Euro festgestellt

Die anschließende Schadensdiagnose in der Werkstatt offenbarte einen defekten Steuergerät und einen weiteren erheblichen Schaden an der Parksperre des Fahrzeugs, der einen kompletten Austausch des Getriebes zur Folge hatte. Die geschätzten Reparaturkosten beliefen sich auf über 6500 Euro. Der Fahrer machte daraufhin geltend, dass dieser Getriebeschaden auf den Abschleppvorgang zurückzuführen sei und forderte die Übernahme der Kosten durch den Autohaus.

Rechtsstreit und Sachverständigengutachten

Die Anwältin des Abschleppunternehmens trat im März in einem Gütetermin im Landgericht Bonn auf und verwies darauf, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß abgeschleppt worden sei. Angesichts der Komplexität der Angelegenheit und der Uneinigkeit zwischen den Parteien beauftragte die zuständige Richterin, Heike Jürgens, einen Sachverständigen, um die genauen Ursachen des Getriebeschadens zu ermitteln.

Ergebnisse des Gutachtens

Bei einer folgerichtigen Anhörung wurden die Ergebnisse des Gutachtens präsentiert. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass der Schaden an der Parksperre nicht durch das Abschleppen des Fahrzeugs verursacht wurde. Es konnte nicht abschließend geklärt werden, aus welchem Grund das Getriebe versagt hatte, jedoch lag dem Abschleppdienst keine schuldhafte Handlung vor.

Ausblick auf das Urteil

Die Richterin informierte die Parteien über die Wahrscheinlichkeit einer Klageabweisung, was jedoch nicht zu einer Einigung führte. Letztendlich soll das Urteil Ende April verkündet werden, womit beide Parteien weiterhin in Ungewissheit über den Ausgang dieser rechtlichen Auseinandersetzung verbleiben.

Details
Quellen