Regen bringt Entspannung: Waldbrandgefahr im Rhein-Sieg-Kreis sinkt

Waldbrandgefahr in Rhein-Sieg ist nach Regen gesunken

Die kürzlich vergangenen Niederschläge haben die Waldbrandgefahr im Rhein-Sieg-Kreis verringert. Laut dem Waldbrandgefahren-Index des Deutschen Wetterdienstes wurde am Sonntag die niedrigste Gefahrenstufe von 1 registriert, was auf ein sehr geringes Risiko hinweist. Diese Entspannung ist jedoch vorübergehend, da bereits am Montag eine neue Einschätzung vorliegt, die eine steigende Gefahr auf Stufe 2 vorausagt, bedingt durch die Ausbreitung von Sonnenschein und ansteigenden Temperaturen.

Die Wettervorhersage für die kommenden Tage zeigt moderate Regenmengen von sechs bis neun Litern pro Quadratmeter, die zwischen Dienstag und Donnerstag fallen könnten. Dennoch zeigt der Index am Flughafen Köln/Bonn bereits eine Erhöhung auf Stufe 3, was eine mittlere Gefahr darstellt. Die Situation könnte sich also schnell ändern, wenn es anhaltend trocken bleibt.

Vorsichtsmaßnahmen und gesetzliche Regelungen

Insbesondere zur bevorstehenden Osterzeit wird dazu geraten, besonders vorsichtig zu sein. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen erinnert an geltende Vorschriften, die offenes Feuer in der Nähe von Wäldern verbieten. Ein Abstand von mindestens 100 Metern zum Wald muss eingehalten werden, es sei denn, es handelt sich um ausgewiesene Grillplätze. Bei Nichteinhaltung dieser Regel drohen hohe Bußgelder bis zu 5000 Euro.

Die Genehmigung für Feiern wie Osterfeuer liegt in der Verantwortung der örtlichen Ordnungsbehörden, die im Vorfeld ein Sicherheitskonzept verlangen können. Sollten der Waldbrandgefahren-Index auf die Stufen 3 oder höher steigen, werden alle erteilten Genehmigungen ungültig.

Die erhöhte Brandgefahr im Frühjahr ist ein bekanntes Phänomen, das durch trockene Winde, längere Trockenperioden und viel abgestorbenes Material im Wald bedingt wird. Vorbeugende Maßnahmen sind daher entscheidend. Zu den allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen gehört es, Fahrtwege und Rettungswege frei zu halten und Kraftfahrzeuge nicht auf unbefestigten Flächen abzustellen. Zudem gilt ein landesweites Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober, um das Risiko von Waldbränden weiter zu minimieren.

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